Schnelle Hilfe im Trauerfall

Ein Todesfall im Familienkreis ist eine herausfordernde Situation, die oft mit vielen organisatorischen und emotionalen Belastungen einhergeht. 

Wir begleiten Dich in dieser Zeit zuverlässig und diskret, mit Einfühlungsvermögen sowie klarer Unterstützung bei allen notwendigen Schritten.

 

040 209 491 62

Sofortmaßnahmen im Trauerfall

Bleibe ruhig, es ist nicht erforderlich, sofort alle Entscheidungen zu treffen.

Der Verstorbene darf bis zu 36 Stunden im häuslichen Umfeld verbleiben.

Rufe uns an, wir kümmern uns um alle Formalitäten.

Erste Maßnahmen im Trauerfall:

Wenn ein Mensch zu Hause verstirbt:

Tritt ein Todesfall im häuslichen Umfeld ein, solltest Du zunächst eine Ärztin oder – wenn möglich – die behandelnde Hausärztin verständigen, damit der Tod offiziell festgestellt werden kann. Sie stellt die erforderliche Todesbescheinigung aus. Erst mit dieser Bescheinigung ist eine gesetzliche Überführung erlaubt. Ist die Hausärztin nicht erreichbar, wende Dich bitte an den ärztlichen Bereitschaftsdienst oder die Polizei. Nach geltendem Recht darf die verstorbene Person bis zu 36 Stunden im eigenen Zuhause bleiben.

Wenn der Todesfall im Pflegeheim oder im Hospiz eintritt:

In Einrichtungen wie Pflegeheimen oder Hospizen informiert das Personal sowohl die Angehörigen als auch eine Ärztin, die die Todesbescheinigung ausstellt. Auch hier gilt: Die verstorbene Person darf bis zu 36 Stunden in der Einrichtung verbleiben, bevor eine Überführung erfolgen muss.

Wenn der Todesfall im Krankenhaus eintritt:

Verstirbt eine Angehörige in einem Krankenhaus mit eigener Pathologie, wird sie in der Regel dorthin durch das Klinikpersonal überführt. Eine sofortige Abholung durch ein Bestattungsunternehmen ist in den meisten Fällen nicht notwendig. So bleibt Dir Zeit und Ruhe, um Dich über die nächsten Schritte zu informieren und Entscheidungen zu treffen.

Bei unklarer oder nicht natürlicher Todesursache:

Kann eine Ärztin den Tod nicht als natürlich bestätigen, informiert sie die Polizei. Diese veranlasst eine Überführung in ein gerichtsmedizinisches Institut. Erst nach Freigabe durch die Staatsanwaltschaft – in der Regel innerhalb weniger Tage – ist eine Überführung durch ein Bestattungsunternehmen möglich.

 

Download der Checkliste für die Dokumente im Trauerfall

 

FAQ – Häufige Fragen

Was passiert, wenn Unterlagen fehlen?
Sollten wichtige Dokumente nicht auffindbar sein, übernehmen wir gerne die Beantragung bei den zuständigen Ämtern. Die amtlichen Gebühren werden Dir weiterberechnet. Für unseren Aufwand berechnen wir pauschal 79,00€.

Darfst Du die Urne oder Asche mit nach Hause nehmen?
In Deutschland besteht Friedhofspflicht. Das bedeutet, eine Urne darf ausschließlich auf einem Friedhof, im Friedwald oder im Meer beigesetzt werden. Eine Mitnahme nach Hause ist gesetzlich nicht erlaubt.

Kannst Du ein Erbe ausschlagen?
Ja. Ein Erbe kann innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntwerden des Todes ausgeschlagen werden. Erfolgt dies nicht rechtzeitig, gilt das Erbe als angenommen. Die Ausschlagung wird beim Nachlassgericht oder bei einer Notarin erklärt, und kann auch ohne Sterbeurkunde ausgeschlagen werden.

Wer muss laut Bestattungsgesetz die Kosten tragen?

  • Ehepartnerinnen.
  • Eingetragene Lebenspartnerinnen
  • Kinder (ehelich oder nichtehelich).
  • Eltern, Enkelkinder, Schwestern.


Wir erteilen keine Rechtsberatung. Unsere Informationen entsprechen dem aktuellen Stand, können sich aber ändern oder regional abweichen. Bitte wende Dich bei rechtlichen Fragen an eine Rechtsanwältin.

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